
Das Jahr 2025 bringt wichtige Änderungen für Arbeitsverträge: Unbefristete Arbeitsverträge können ab sofort digital unterschrieben und elektronisch übermittelt werden – rechtsgültig, sicher und unkompliziert.
Das neue Nachweisgesetz schafft klare Vorgaben für die digitale Form und entlastet Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer von lästiger Bürokratie.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie man den Arbeitsvertrag digital unterschreiben kann, welche Signaturen erlaubt sind, was das Nachweisgesetz regelt und welche Vorteile die Digitalisierung bringt.
Was bedeutet „Arbeitsvertrag digital unterschreiben“?
Ein digital unterschriebener Arbeitsvertrag wird vollständig elektronisch erstellt, versendet und unterzeichnet – ohne Papier und Handschrift.
Wichtigste Merkmale:
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Vertrag wird meist als PDF-Dokument erzeugt
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Unterschrift erfolgt mit elektronischer oder qualifizierter Signatur
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Kein Ausdrucken oder handschriftliches Unterschreiben mehr nötig
Vorteil: Der Prozess ist schneller, transparenter und papierlos – passend zur Digitalisierung in der Arbeitswelt.
Rechtliche Grundlagen für digitale Arbeitsverträge
Die Digitalisierung von Arbeitsverträgen basiert auf mehreren Gesetzen:
Gesetz / Regelung | Inhalt & Bedeutung |
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§ 126b BGB | Elektronische Form von Verträgen möglich mit qualifizierter Signatur |
Nachweisgesetz (NachwG) | Verpflichtung des Arbeitgebers zur schriftlichen Vertragsdokumentation, ab 2025 auch digital |
Bürokratieentlastungsgesetz | Förderung digitaler Verwaltungsprozesse, erleichtert elektronische Vertragsunterzeichnung |
Das Zusammenspiel dieser Regelungen erlaubt den rechtsgültigen Vertragsschluss in digitaler Form.
Ist die digitale Unterschrift bei Arbeitsverträgen rechtsgültig?
Ja, wenn die elektronische Signatur die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Signaturtypen und Rechtsgültigkeit:
Signaturart | Rechtsgültigkeit bei Arbeitsvertrag | Beschreibung |
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Einfache elektronische Signatur | Meist nicht ausreichend | Scan oder Bild der Unterschrift |
Fortgeschrittene elektronische Signatur (FEAS) | Meist ausreichend, aber nicht immer gleichwertig | Technisch sicher, identifiziert Unterzeichner |
Qualifizierte elektronische Signatur (QES) | Gleichwertig mit handschriftlicher Unterschrift | Von zertifiziertem Dienstanbieter ausgestellt |
Für maximale Rechtssicherheit empfehlen Experten die qualifizierte elektronische Signatur.
Nachweisgesetz: Was ändert sich 2025?
Das Nachweisgesetz regelt den Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen.
Änderungen ab 2025:
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Unbefristete Arbeitsverträge dürfen digital übermittelt werden (z.B. als PDF).
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Arbeitgeber müssen einen Empfangsnachweis erteilen.
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Die digitale Übermittlung ersetzt die bisher erforderliche Papierform.
Diese Neuerung entlastet Arbeitgeber deutlich und erlaubt eine vollständig digitale Vertragserstellung und -übermittlung.
Arbeitsverträge ab 2025: Was gilt?
Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende zentrale Regeln:
Punkt | Beschreibung |
---|---|
Unbefristete Arbeitsverträge | Können elektronisch digital unterschrieben und übermittelt werden |
Befristete Arbeitsverträge | Vorsicht, häufig noch Papierform vorgeschrieben |
Form der Übermittlung | Elektronisch als PDF, dauerhaft speicherbar |
Unterschrift | Mindestens fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur |
Arbeitgeber sollten prüfen, welche Verträge digital unterzeichnet werden dürfen und welche nicht.
Arten elektronischer Signaturen im Überblick
Signaturtyp | Sicherheit | Rechtswirkung | Einsatzempfehlung |
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Einfache elektronische Signatur | gering | Nicht rechtsgleich | Nur für informelle Dokumente |
Fortgeschrittene Signatur (FEAS) | mittel | Teilweise rechtsgültig | Für viele Arbeitsverträge geeignet |
Qualifizierte Signatur (QES) | hoch | Rechtsgleich zur Handschrift | Standard bei wichtigen Verträgen |
Können befristete Arbeitsverträge digital unterschrieben werden?
Nicht immer. Die Regelungen zum Nachweisgesetz und Schriftformerfordernisse können bei befristeten Verträgen strenger sein.
Wichtig:
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Befristete Arbeitsverträge und Verträge mit sonstigen Befristungsabreden können weiterhin eine eigenhändige Unterschrift verlangen.
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Arbeitgeber sollten dies individuell prüfen und ggf. weiterhin auf Papierform setzen.
Eine digitale Unterschrift bei befristeten Verträgen ist oft möglich, aber rechtlich nicht immer bindend.
Praktischer Ablauf der digitalen Unterschrift
Typischer Prozess:
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Vertragserstellung: Arbeitgeber erstellt das digitale Dokument (z.B. PDF).
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Digitale Signatur: Arbeitgeber versieht Vertrag mit qualifizierter elektronischer Signatur.
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Versand: Vertrag wird elektronisch, etwa per E-Mail, versandt.
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Unterschrift Arbeitnehmer: Arbeitnehmer unterschreibt mit qualifizierter oder fortgeschrittener elektronischer Signatur digital.
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Dokumentation: Beide Parteien erhalten eine Kopie mit gültiger digitaler Unterschrift.
Moderne Signaturdienste und HR-Software unterstützen diese Abläufe nahtlos.
Vorteile digitaler Arbeitsverträge gegenüber Papierverträgen
Hauptvorteile auf einen Blick:
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Zeiteinsparung: Kein Ausdruck, Versand oder manuelles Unterschreiben nötig.
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Rechtssicherheit: Qualifizierte elektronische Signatur ersetzt eigenhändige Unterschrift.
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Bürokratieentlastung: Einfachere Dokumentation und Archivierung.
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Umweltfreundlichkeit: Weniger Papierverbrauch.
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Flexibilität: Vertragsabschluss ortsunabhängig und jederzeit möglich.
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Schnelle Änderungen: Korrekturen und Updates leichter realisierbar.
Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten müssen
Für Arbeitgeber:
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Prüfen Sie, ob der Arbeitsvertrag digital unterschrieben werden darf (bes. bei Befristungen).
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Nutzen Sie zertifizierte Anbieter für qualifizierte elektronische Signaturen.
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Stellen Sie den Nachweis gemäß Nachweisgesetz sicher (elektronisch und Empfangsnachweis).
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Archivieren Sie digitale Arbeitsverträge sicher und revisionsfest.
Für Arbeitnehmer:
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Vergewissern Sie sich, dass die digitale Unterschrift rechtsgültig ist (QES bevorzugt).
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Speichern Sie das digital unterschriebene Dokument dauerhaft ab.
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Fragen Sie bei Unklarheiten nach, ob der digitale Vertrag alle Vertragsbedingungen enthält.
Fazit: Arbeitsvertrag digital unterschreiben – so gelingt der rechtsgültige Vertrag 2025
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Ab 2025 sind unbefristete Arbeitsverträge digital unterschrieben rechtsgültig.
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Das Nachweisgesetz erlaubt den Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen auch digital.
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Qualifizierte elektronische Signaturen sind der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.
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Befristete Arbeitsverträge benötigen teilweise noch die Papierform und handschriftliche Unterschrift.
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Digitale Arbeitsverträge sparen Zeit, sind umweltfreundlich und erhöhen die Flexibilität.
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Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen die gesetzlichen Anforderungen an elektronische Signaturen beachten.
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Moderne Software und Signaturdienste erleichtern die digitale Vertragsabwicklung.
FAQ: Arbeitsvertrag digital unterschreiben – die wichtigsten Fragen und Antworten
Kann ich einen Arbeitsvertrag digital unterschreiben?
Ja, das ist möglich – und zwar so:
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Unbefristete Arbeitsverträge dürfen ab 2025 digital unterschrieben werden.
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Die Unterschrift muss mindestens eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur sein.
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Die digitale Unterschrift ersetzt die eigenhändige Unterschrift auf Papier.
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Arbeitgeber und Arbeitnehmer können so den Vertrag vollständig elektronisch abschließen.
Ist ein digital unterschriebener Vertrag gültig?
Frage | Antwort |
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Gilt die digitale Signatur? | Ja, bei qualifizierter elektronischer Signatur ist sie rechtlich gleichwertig zur Handschrift. |
Was ist zu beachten? | Die Signatur muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen (z.B. QES, FEAS). |
Gibt es Ausnahmen? | Bei manchen befristeten Verträgen kann Papierform noch vorgeschrieben sein. |
Ist ein Arbeitsvertrag per PDF gültig?
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PDF als Format: Ein Arbeitsvertrag kann als PDF-Dokument elektronisch übermittelt werden.
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Wichtig: Das PDF muss eine qualifizierte elektronische Signatur enthalten, damit es rechtsgültig ist.
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Ohne Signatur: Ein bloßes PDF-Dokument ohne elektronische Unterschrift ist nicht rechtsverbindlich.
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Nachweisgesetz: Ab 2025 können digitale PDFs als Nachweis für Arbeitsverträge verwendet werden.
Kann ein Vertrag digital unterzeichnet werden?
Details:
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Elektronische Signaturen sind rechtlich anerkannt und können Verträge gültig machen.
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Es gibt verschiedene Signaturarten: einfache, fortgeschrittene und qualifizierte Signaturen.
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Für Arbeitsverträge empfehlen sich qualifizierte oder zumindest fortgeschrittene elektronische Signaturen.
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Die digitale Unterzeichnung erleichtert und beschleunigt den Vertragsabschluss erheblich.