Business

Bewerbungskosten Pauschale ohne Nachweis absetzen – So sicherst du dir ganz einfach Steuervorteile!

Bewerbungskosten Pauschale ohne Nachweis absetzen – So sicherst du dir ganz einfach Steuervorteile!

Du möchtest Bewerbungskosten absetzen, weißt aber nicht genau, wie das funktioniert? Kein Problem!

In diesem Ratgeber erfährst du, welche Bewerbungskosten du in der Steuererklärung geltend machen kannst, wie die pauschale Absetzung funktioniert und welche Nachweise das Finanzamt verlangt.

Außerdem beantworten wir häufige Fragen zum Thema Bewerbungskosten Pauschale ohne Nachweis absetzen – damit du keine Erstattung verpasst und deine Jobsuche steuerlich optimal unterstützt wird.

Was sind Bewerbungskosten und warum kannst du sie absetzen?

Bewerbungskosten sind alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit deiner Jobsuche entstehen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Porto für Bewerbungen per Post

  • Druckkosten für Anschreiben und Lebenslauf

  • Bewerbungsfotos

  • Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen

Das Finanzamt akzeptiert diese Kosten als Werbungskosten, weil sie dazu dienen, berufliche Einnahmen zu erzielen – also deinen zukünftigen Job. Somit kannst du Bewerbungskosten steuerlich geltend machen, auch wenn du aktuell arbeitslos bist.

Pauschale Bewerbungskosten absetzen: So funktioniert’s

Pauschale Bewerbungskosten absetzen So funktioniert’s

Seit 2023 gibt es für Bewerbungskosten eine Pauschale von 260 Euro, die du ohne Nachweise in der Steuererklärung ansetzen kannst. Diese Pauschale deckt alle anfallenden Bewerbungskosten ab – vom Porto bis zu Fahrtkosten.

Vorteil der Pauschale Nachteil der Pauschale
Kein Sammeln von Belegen nötig Höhere tatsächliche Kosten können nicht geltend gemacht werden
Einfach und schnell bei der Steuererklärung Nicht immer optimal, wenn hohe Kosten angefallen sind

 

Die Pauschale ist besonders praktisch, wenn deine tatsächlichen Bewerbungskosten unter 260 Euro liegen oder du keine Belege hast.

Bewerbungskosten Pauschale ohne Nachweis absetzen?

Folgende Kosten kannst du als Bewerbungskosten angeben:

  • Porto (Bewerbung per Post)

  • Druckkosten (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse)

  • Bewerbungsfotos

  • Bewerbungsmappe

  • Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen (Hin- und Rückweg)

  • Coachingkosten für Bewerbungsberatung

  • Online-Bewerbungsplattformen und Internetkosten (anteilig)

Übersicht: Absetzbare Bewerbungskosten

Kostenart Beispiele Nachweise erforderlich?
Porto Briefmarken, Versandkosten Bei Pauschale nein
Druckkosten Papier, Tinte, Ausdrucke Bei tatsächlichen Kosten ja
Bewerbungsfotos Professionelle Fotos Ja
Fahrtkosten Auto, Bahn, Bus Ja
Coaching Bewerbungstraining Ja
Online-Bewerbungen Kosten für Plattformen Ja

Nachweise für Bewerbungskosten: Wann sind sie nötig?

Wenn du die Pauschale von 260 Euro nutzt, brauchst du keine Belege einzureichen. Willst du aber die tatsächlichen Kosten absetzen, müssen entsprechende Quittungen und Belege vorliegen, z. B.:

  • Postquittungen oder Belege für Porto

  • Rechnungen für Bewerbungsfotos oder Coachings

  • Fahrkarten oder Kilometeraufstellungen für Fahrten

Das Finanzamt fordert diese Nachweise, um die Höhe der Aufwendungen zu prüfen.

Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen richtig absetzen

Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen richtig absetzen

Fahrtkosten sind ein wichtiger Bestandteil der Bewerbungskosten. So kannst du sie absetzen:

  • Öffentliche Verkehrsmittel: Tatsächliche Ticketkosten

  • Eigenes Auto: Pauschale von 30 Cent pro gefahrenem Kilometer

  • Hin- und Rückweg zählen jeweils

Fahrtkostenart Absetzbar? Nachweis erforderlich?
Bahn, Bus Tickets Ja Ja
Auto (30 Cent/km) Ja Fahrtenbuch oder Aufstellung
Taxi Nur in Ausnahmefällen Ja

Wichtig: Fahrtkosten werden nur anerkannt, wenn sie nicht vom Arbeitgeber oder Arbeitsamt erstattet wurden.

Tatsächliche Kosten oder Pauschale: Welche Variante lohnt sich?

Kriterium Pauschale (260 Euro) Tatsächliche Kosten
Du hattest wenige Bewerbungen Einfach und schnell Aufwendig durch Belegsammlung
Kosten < 260 Euro Pauschale reicht aus Keine Mehrerstattung
Kosten > 260 Euro Pauschale begrenzt Höhere Erstattung möglich
Keine Belege vorhanden Pauschale ohne Nachweise Nachweise nötig

Tipp: Sammle alle Quittungen und Belege, wenn du viele Bewerbungen verschickst oder Fahrtkosten hoch sind.

Bewerbungskosten in der Steuererklärung angeben – Schritt für Schritt

  1. Öffne deine Steuererklärung und gehe zur Anlage N.

  2. Suche den Bereich „Werbungskosten“.

  3. Trage entweder die Pauschale von 260 Euro für Bewerbungskosten ein oder die tatsächlichen Kosten (mit Aufschlüsselung).

  4. Bewahre alle Belege auf, falls das Finanzamt Nachweise verlangt.

  5. Reiche die Steuererklärung beim Finanzamt ein.

Erstattung der Bewerbungskosten durch das Finanzamt

Bewerbungskosten senken dein zu versteuerndes Einkommen, was zu einer Steuererstattung führen kann. Du bekommst nicht direkt Geld für deine Bewerbungskosten, sondern zahlst insgesamt weniger Steuer.

Beispiel Einkommen vor Abzug Werbungskosten (Bewerbungskosten) Steuerlast danach
Max 40.000 € 260 € Pauschale Weniger zu versteuerndes Einkommen
Anna 40.000 € 500 € tatsächliche Kosten Noch größere Steuerersparnis

Bewerbungskosten bei Online-Bewerbungen

Auch Kosten für Online-Bewerbungen kannst du absetzen, zum Beispiel:

  • Gebühren für Bewerbungsplattformen

  • Anteilige Internetkosten (z. B. 10 % der monatlichen Kosten, wenn du das Internet auch privat nutzt)

Diese Ausgaben kannst du ebenfalls in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben, idealerweise mit Nachweisen.

Bewerbungskosten vs. Werbungskosten – der Unterschied

Begriff Bedeutung Beispiele
Bewerbungskosten Spezielle Aufwendungen für die Jobsuche Porto, Fotos, Fahrtkosten
Werbungskosten Gesamtheit aller Kosten, die mit Beruf zu tun haben Bewerbungskosten, Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel

Bewerbungskosten sind also eine Unterkategorie der Werbungskosten, die du in der Steuererklärung angeben kannst.

Fazit: Bewerbungskosten Pauschale ohne Nachweis absetzen

  • Bewerbungskosten sind Kosten, die im Zusammenhang mit der Jobsuche entstehen.

  • Für 2025 kannst du pauschal 260 Euro ohne Nachweise absetzen.

  • Zu den Bewerbungskosten zählen Porto, Druckkosten, Fotos, Fahrtkosten, Coaching und Online-Bewerbungen.

  • Nachweise brauchst du nur bei der Angabe der tatsächlichen Kosten.

  • Fahrtkosten kannst du mit 30 Cent pro Kilometer oder mit Ticketkosten absetzen.

  • Bewerbungskosten gibst du in der Steuererklärung in der Anlage N als Werbungskosten an.

  • Die Erstattung erfolgt durch eine Reduzierung des zu versteuernden Einkommens.

  • Online-Bewerbungen und Internetkosten sind ebenfalls absetzbar.

  • Bewerbungskosten sind ein Teilbereich der Werbungskosten.

FAQ zur Bewerbungskosten Pauschale ohne Nachweis absetzen – Deine wichtigsten Fragen beantwortet

Kann ich Bewerbungskosten ohne Beleg von der Steuer absetzen?

Ja, das ist möglich! Du kannst die Bewerbungskosten pauschal bis zu 260 Euro in deiner Steuererklärung ansetzen, ohne einzelne Belege einzureichen.

Das Finanzamt akzeptiert diese Pauschale, auch wenn du keine Quittungen oder Nachweise vorlegst.
Kurz gesagt:

  • Bis zu 260 Euro pauschal absetzbar

  • Keine Belege erforderlich

  • Ideal, wenn du keine Belege gesammelt hast

Welche Pauschalen kann ich ohne Nachweis von der Steuer absetzen?

Hier eine Übersicht der gängigsten Pauschalen, die du ohne Belege geltend machen kannst:

Pauschale Höhe Geltungsbereich
Bewerbungskosten-Pauschale 260 € Für alle Bewerbungskosten insgesamt
Entfernungspauschale 0,30 €/km Für Fahrten zur Arbeit oder Vorstellungsgesprächen
Verpflegungspauschale Inland Je nach Dauer Für beruflich bedingte Auswärtstätigkeiten

Diese Pauschalen werden vom Finanzamt anerkannt, auch ohne Nachweise oder Belege.

Kann ich die Pauschale für Verpflegung im Inland als Bewerbungskosten absetzen?

Nein, die Verpflegungspauschale im Inland zählt nicht zu den Bewerbungskosten.

Sie gilt nur für längere Auswärtstätigkeiten oder Dienstreisen, die über mehrere Stunden gehen. Bewerbungsgespräche zählen meist nicht als Dienstreise.

Das solltest du wissen:

  • Verpflegungspauschale gehört nicht zu Bewerbungskosten

  • Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen kannst du aber ansetzen

  • Nur bei mehrtägigen Reisen ist Verpflegungspauschale möglich

Was erkennt das Finanzamt ohne Nachweis an?

Das Finanzamt akzeptiert folgende Kosten ohne Belegnachweis, wenn du die Pauschale nutzt:

  • Bewerbungskosten bis zu 260 Euro (gesamt)

  • Entfernungspauschale für Fahrten (wenn plausibel)

  • Pauschalen wie z. B. Werbungskostenpauschale

Wichtig ist, dass du keine höheren Kosten als die Pauschale angibst, wenn du keine Belege vorlegen kannst.

What is your reaction?

Excited
0
Happy
0
In Love
0
Not Sure
0
Silly
0

Vielleicht gefällt dir auch

Kommentare geschlossen

Mehr in:Business