Allgemein

Kann man Entschädigung erhalten, wenn man Airline-Meilen oder einen Reisegutschein genutzt hat?

Entschädigung Flugmeilen

Viele Reisende fragen sich, ob sie Anspruch auf Entschädigung haben, wenn der Flug mit Airline-Meilen oder einem Reisegutschein bezahlt wurde. Laut EU-Verordnung 261/2004 ist dies durchaus möglich, denn die Art der Bezahlung spielt keine Rolle. Entschädigung für überbuchten Flug ist zwar das bekannteste Beispiel, doch auch bei Meilen- oder Gutscheinbuchungen stehen Passagieren oft dieselben Rechte zu.

Die Grundlage der EU-Verordnung 261/2004

Die Grundlage der EU-Verordnung 261/2004

Die Verordnung schützt alle Fluggäste, die einen gültigen Flugvertrag mit einer Airline haben, unabhängig davon, wie das Ticket bezahlt wurde. Ob mit Kreditkarte, Bargeld, Flugmeilen oder ein Reisegutschein: Entscheidend ist, dass Sie eine bestätigte Buchung besitzen und am Check-in rechtzeitig erschienen sind.

Anspruchshöhe bei Flugproblemen

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke und nicht nach der Art der Bezahlung. Auch wenn Sie Ihr Ticket über Flugmeilen oder ein Reisegutschein erhalten haben, können Ihnen folgende Beträge zustehen:

  • Bis 1.500 km: 250 €
  • 1.500–3.500 km: 400 €
  • Über 3.500 km: 600 €

Dies gilt sowohl bei langen Verspätungen als auch bei Annullierungen, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.

Typische Missverständnisse

Viele Passagiere denken, dass der Einsatz von Flugmeilen oder ein Reisegutschein ihre Ansprüche einschränkt. In der Praxis versuchen manche Airlines sogar, dies als Argument zu nutzen, um Zahlungen zu vermeiden. Doch die EU-Verordnung unterscheidet nicht zwischen Zahlungsarten. Wichtig ist nur, dass Sie eine bestätigte Buchung haben.

Rechte während der Wartezeit

Neben der finanziellen Entschädigung haben Reisende Anspruch auf:

  • Kostenlose Mahlzeiten und Getränke
  • Zwei kostenlose Telefonate oder E-Mails
  • Hotelunterkunft und Transfer, wenn der Ersatzflug erst am nächsten Tag stattfindet

Warum Skycop die beste Lösung ist

Direkt bei der Airline eine Entschädigung einzufordern, ist oft mühsam und führt häufig zu Ablehnungen oder langen Wartezeiten. Skycop bietet hier klare Vorteile:

  • Kein Risiko – Sie zahlen nur bei Erfolg.
  • Juristische Expertise – Skycop kennt die Tricks der Airlines und setzt Ihre Ansprüche konsequent durch.
  • Komplette Abwicklung – Von der Einreichung bis zur Auszahlung übernimmt Skycop alles, während Sie sich auf Ihre Reise konzentrieren können.

Fazit

Auch wenn Ihr Ticket mit Flugmeilen oder ein Reisegutschein bezahlt wurde, haben Sie nach EU-Verordnung 261/2004 klare Rechte auf Entschädigung bei Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen. Wer seine Rechte kennt, kann finanzielle Verluste vermeiden. Mit Skycop als Partner stellen Sie sicher, dass Ihre Ansprüche professionell geprüft und erfolgreich durchgesetzt werden. Egal, ob Sie bar, mit Meilen oder mit einem Gutschein bezahlt haben.

What is your reaction?

Excited
0
Happy
0
In Love
0
Not Sure
0
Silly
0

Vielleicht gefällt dir auch

Kommentare geschlossen

Mehr in:Allgemein